Die kompakte Destillationskolonne mit einem 20l-Kessel eignet sich für die Heimherstellung oder Behandlung von Obst- oder Weinbränden, ätherischen Ölen, Blütenwässern (Hydrolaten) oder für die Wasserdestillation.
Der Destillierapparat besteht aus einem 20-Liter-Kessel, der aus hochwertigem Edelstahl gefertigt ist und einen verstärkten Boden für eine gleichmäßige Wärmeverteilung hat. Der Kessel verdampft Hefe, Kräuterauszug oder Wasser durch Hitze. Das kondensierte Gemisch in Form von Dampf steigt nach oben in den Kühler, wo es durch ein System von Kühlrohren wieder zu einer flüssigen Substanz kondensiert und aus dem Destillierapparat in einen vorbereiteten Behälter fließt. Die Temperatur im Inneren des Destillierapparats kann mit einem Bimetallthermometer überwacht werden, das auf den Destillierapparat aufgeschraubt wird; das Thermometer ist im Lieferumfang enthalten. Im Paket finden Sie unter anderem eine Tauchpumpe und Schläuche. Mit Hilfe der Pumpe wird kaltes Wasser in den Kühler gepumpt, was den Prozess der Dampfkondensation beschleunigt. Die in den Wasserbehälter eingesetzte Pumpe bildet zusammen mit dem Destilliergerät einen geschlossenen Kreislauf.
Die Säule ist für Elektro- und Gaskochfelder geeignet.
Der Topf kann durch einen perforierten Metalleinsatz in zwei Teile geteilt werden, der als Sieb dient, auf das Kräuter, Blumen usw. gelegt werden können. Unter dem Sieb befindet sich ein Platz für Wasser, nach dem Erhitzen steigt der entstehende Dampf durch das Sieb auf, auf das die Kräuter oder Blüten gelegt werden. Die Außenmaße des Topfes sind 30x31cm, das Sieb befindet sich ca. 9cm über dem Topfboden.
Man kann praktisch jede Frucht destillieren, zum Beispiel Pflaumen, Birnen, Äpfel, aber auch Himbeeren, Stachelbeeren, Feigen oder Wein.
Packungsinhalt: Destillationskolonne, Pumpe, Silikonschlauch zur Pumpe, Messzylinder 100ml, Sieb, Spirituosenmessgerät, Bimetallthermometer.
Meldepflicht: Wenn der Destillationsapparat gekauft und an die Adresse des Kunden gebracht wird, wird dies von unserem Unternehmen durchgeführt. Diese Meldepflicht wird an die Adresse des Landwirtschaftsministeriums und des örtlichen Zollamtes gesandt. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem Produkt unterliegen dem Gesetz 61/1997 Slg.